Vererben und Verschenken: Beratung zur Erbschafts- und Schenkungsteuer

Haben Sie eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erbschafts- oder Schenkungssteuern an den Staat zahlen. Die Höhe der Steuern – oder die Tatsache, ob die Steuern überhaupt fällig sind – ist abhängig u. a. von

  • dem Verwandtschaftsgrad der betroffenen Personen
  • dem Wohnsitz der Beteiligten
  • dem Anlass für die Beschenkung
  • der Fläche im Fall von Immobilien


Sie wollen wissen, wie hoch zu leistende Steuern auf Ihre Erbschaft oder Schenkung sind? Sie brauchen sich nicht mit allen Einzelheiten auszukennen. Machen Sie einen Termin mit uns aus: euregioTAX berät Sie rund um Ihr steuerliches Anliegen – transparent und umfassend.

Beratung zur Erbschafts- und Schenkungsteuer

Immobilien: keine Steuern fällig unter gewissen Bedingungen

Der Verkehrswert einer verschenkten oder vererbten Immobilie ist deren Besteuerungsgrundlage. Liegt dieser Wert über dem Freibetrag, ist eine Steuer fällig – allerdings nur dann, wenn die Immobilie vom Beschenkten bzw. dem Erben nicht selbst bewohnt wird. Anderenfalls kann die Erbschafts- bzw. die Schenkungssteuer unter bestimmten Bedingungen entfallen.

Ist eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer für Ihre Immobilie fällig? Im Rahmen unserer Beratung beachten wir alle Faktoren, die sich auf die Fälligkeit einer Besteuerung auswirken.

Freibeträge richtig nutzen bei Erbschaft und Schenkung

Gute Nachricht für alle Erben und Beschenkten: Sie haben immer einen persönlichen Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Ist der Wert der Schenkung bzw. des Erbes kleiner als dieser Freibetrag, sind keine Steuern fällig. Aber auch hier ist der Verwandtschaftsgrad der beteiligten Personen zu beachten: Der Freibetrag variiert je nachdem, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis der Schenker und der Beschenkte bzw. der Erblasser und der Erbe zueinanderstehen.

Welcher Freibetrag in Ihrer persönlichen Situation gilt und wie Sie ihn steuerlich geltend machen können, klären wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Gibt es da einen Unterschied?

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind in einem Gesetz vereint: So gelten in beiden Fällen die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied liegt darin, dass die Freibeträge einer Schenkungssteuer alle zehn Jahre genutzt werden können. Das heißt, es kann mehrmals eine Schenkung in Höhe eines bestimmten Wertes stattfinden.

Wie hoch der Wert der Schenkung sein darf, hängt von den oben beschriebenen Faktoren ab. Gerne ermitteln wir bei euregioTAX den für Ihre Situation geltenden Freibetrag!

Nutzen Sie die Freibeträge!

Bei der Gestaltung des Testaments bzw. bei den Vorbereitungen auf eine Schenkung können Sie die Freibeträge in Ihrem individuellen Fall für sich nutzen. Beispiel: Ein Kind, das von seinen Eltern beschenkt wird, kann den Freibetrag zweimal geltend machen – jeweils für ein Geschenk eines Elternteils.

Gerne beantworten wir bei euregioTAX alle Ihre Fragen rund um die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Denn wir sind immer auf dem neuesten Stand der Regelungen. Gerne unterstützen wir Sie bei Gestaltung Ihres Testaments, einer Schenkungsurkunde oder auch dabei, Ihre Steuer- sowie Freibeträge zu ermitteln.