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Dienstag, 21. Februar 2012
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Dienstag, 14. Februar 2012
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Dienstag, 07. Februar 2012
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Sozietät Twehues
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Zu den beruflichen Aufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört es, betriebswirtschaftliche Prüfungen - insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen - durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen (§ 2 WPO).

Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden.

Der Wirtschaftsprüfer führt die Abschlussprüfung mit dem Ziel durch, die Aussagen über das Prüfungsergebnis unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit treffen zu können.

Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers werden im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk getroffen.
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